- Gefälligkeitsakzept
- nдружеский акцепт
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Gefälligkeitsakzept — Gefälligkeits|akzept, Wechselrecht: vom Bezogenen aus Gefälligkeit gegenüber dem Aussteller unterzeichneter (»akzeptierter«) Wechsel, dem keine Schuldverbindlichkeit zugrunde liegt. Der Akzeptant haftet voll für den Wechsel, doch nicht… … Universal-Lexikon
Wechsel — Austausch; Übergang; Wandel; Wandlung; Transition; Umbruch; Zu und Abgang; Fluktuation; Trassierung; Ziehung; Tratte * * * Wech|sel [ vɛksl̩] … Universal-Lexikon
Akzept — Accept Order * * * Ak|zẹpt 〈n. 11〉 1. durch Unterschrift angenommener Wechsel 2. schriftl. Annahmeerklärung auf dem Wechsel [<lat. acceptum „angenommen, erhalten“; zu accipere „annehmen“] * * * Ak|zẹpt, das; [e]s, e [lat. acceptum = das… … Universal-Lexikon
Wechselreiterei — Wech|sel|rei|te|rei, die (Geldw.): Austausch, Verkauf von ↑ Wechseln (2 a) [in betrügerischer Absicht] zur Kreditbeschaffung od. Verdeckung der Zahlungsunfähigkeit. * * * Wechselreiterei, der zwischen zwei oder mehreren Personen vorgenommene… … Universal-Lexikon
Gefälligkeitswechsel — Ge|fạ̈l|lig|keits|wech|sel, der (Bankw.): Gefälligkeitsakzept … Universal-Lexikon